Rechtsanwalt vs. Suchmaschine
Der Rechtsanwalt Versicherungsmakler Peter Zinke hat laut Heise dem Suchmaschinendienst Das-Web.net mit einer einstweiligen Verfügung verboten, den Markennamens Aladon in den Suchergebnissen zu führen.
Gemäß dem Artikel sieht Zinke eine Beeinträchtigung seiner Marke, da einerseits Mitbewerber oberhalt seines Ergebnisses stehen, zum anderen seine Site nicht so wie die der Mitbewerber verlinkt sei.
Ersteres ist sehr kurios, denn nach dieser Logik könnte jeder eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirken, der bei dem Suchbegriff seiner Wahl nicht auf Position eins steht. Was den zweiten Punkt angeht, so finde ich die Site von Herrn Zinke leider nur, wenn ich bei Das-Web.net konkret nach dem Begriff Aladon suche. Hier ist die Site ganz regulär verlinkt, es steht sogar ‘Empfehlung’ daneben. Hat der Suchmaschinenbetreiber hier schon reagiert, oder beklagt sich der Rechtsanwalt Herr Zinke tatsächlich darüber, dass die Google-Anzeigen oberhalb seines Listings ein anderes Format haben? Hat hier jemand weitere Infos zu?
Update, 15:20:Das Abakus Forum hat ein bischen Licht in die Angelegenheit gebracht: Scheinbar geht es um diese Seite, auf der tatsächlich gross die Marke angezeigt wird, der Link zum Angebot allerdings kaum sichtbar platziert ist. In diesem Fall muss ich Peter Zinke Recht geben, dass hier mit seiner Marke Schindluder betrieben wird.
Update, 30.04.2005: Auch ein anderer Webmaster wurde in dieser Sache abgemahnt. Ein Antrag auf eine Einstweilige Verfügung wurde nun vom LG Düsseldorf abgelehnt. Mehr zum Verlauf dieses Rechtsstreites findet sich hier.






Februar 15th, 2005 at 16:39
Die Ganze Seite ist eben auch nur ein Dmoz-Spiegel. In diesem speziellen Fall von <a href=”http://tinyurl.com/3okew“>von Dort</a>, wo Herr Zinke ganz unten steht.
Ich finde es erstaunlich, das Google (und andere) noch keine Filter gegen deartige Angebote (Dmoz- und Wikipedia-Spiegel) haben. Immerhin wird dort kein eigener Content zur Verfügung gestellt, sondern nur kommerzialisierte Versionen dieser kostenlosen Angebote.
Dazu kommt noch, das Angebote wie dieses in der Regel schlechter zu Benutzen sind, als die Originale.
März 2nd, 2005 at 14:43
Hallo,
einige Zusatz-Infos: Peter Zinke ist ein Versicherungsmakler, kein RA. Beschwert haben wir uns für ihn, da auf der Site google-Anzeigen für Konkurrenten sauber verlinkt wurden, er aber nicht. An drei Stellen stand sein Name, keinmal verlinkt. Seine Site “aladon.de” warf die “Suchmaschine” auf Anfrage nicht aus. Ganz klein gab es einen Text “Besuchen Sie dieses Angebot” mit einem Jump (keinem direkten Link) auf “http://www.aladon.de”. Weitere Info auch unter “http://www.aufrecht.de/3786…”.
MfG
RA Anselm Withöft
März 2nd, 2005 at 15:04
Vielen Dank für die Infos/Richtigstellung. Tatsächlich steht auch in dem Heise Artikel Versicherungsmakler, nicht Rechtsanwalt. Mea Culpa!
April 28th, 2005 at 15:47
Es gibt zum Thema “Verlinken” & “Markennamen” eine neue Entscheidung des LG Düsseldorf vom 27.04.2005, die für die Plattform “Mr Info” gegen Herrn Zinke hinsichtlich seiner Marke “ALADON” erstritten wurde. Dabei ging es genau um die vom Webmaster hier angesprochene Frage der Darstellung eines Links neben/vor/hinter anderen, konkurrierenden Links. Weitere Infos z.B. auf meiner Homepage http://www.ra-kanzlei-richt…
Die schriftliche Begründung des LG Düsseldorf liegt allerdings noch nicht vor.