Teurer Gratiszugang
AGBs gehen vor Werbeversprechen: So entschied laut einem Spiegel Bericht das Münchner Landgericht. Im konkreten Fall hatte ein Webmaster einen Dialer angeboten, der im Programmfenster ausdrücklich als ‘Gratiszugang’ ausgewiesen war. Nur in den AGBs wurde auf die für die Nutzung anfallenden Gebühren von 3,60 Mark hingewiesen. Das Gericht entschied, dass der Nutzer die 5844 Euro, die durch die Nutzung aufgelaufen waren, zahlen muss.
Mit den heute existierenden strengen Vorschriften für registrierte Dialer (und nur für solche muss meines Wissens die Rechnung auch bezahlt werden) dürften solche Fälle allerdings der Vergangenheit angehören.


















