Deeplinks legalisiert
Eine Klage des Handelsblatt gegen den Suchdienst Paperboy wurde heute in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs abgewiesen. Das Handelsblatt hatte sich darüber beschwert, dass der Nachrichten-Suchdienst Paperboy direkte Links zu Artikeln des Handelsblatt gesetzt hatte, zu denen Besucher somit unter Umgehung der Startseite gelangten.
Erfreulicherweise bewiesen die Richter genug Verständnis des Internets, um diese lächerliche Klage abzuweisen. Wären Deeplinks in dieser Form für unrechtmässig erklärt worden, hätte das tiefgreifende Folgen für die Funktion des Internet gehabt. Auch die meisten Blogger könnten ihre Weblogs wohl ohne Deeplinks dicht machen.
Ohne den Einsatz von Deeplinks sei eine »sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im World Wide Web praktisch ausgeschlossen«, argumentierten die Richter völlig korrekt.





