Das leidige Thema Jugendschutz
Mal wieder hat ein deutsches Gericht (diesmal das Oberlandesgericht Düsseldorf) entschieden, dass die Kontrolle der Personalausweisnummer nicht zum Schutz von Websites mit pornografischen Angeboten geeignet sei. Damit wurde der Freispruch des Betreibers einer Erotik Website durch das Landesgericht aufgehoben. Die Versorgung deutscher Internetsurfer mit erotischen Angeboten bleibt also für’s Erste weiterhin ausländischen Webmastern vorbehalten.





