LG Offenburg: Provider sollen Verbindungsdaten rausrücken
Laut Heise ist das Landgericht Offenburg der Ansicht, Provider müssten Personendaten zu einer IP Adresse auch ohne richterlichen Beschluss an Polizei und Staatsanwaltschaft herausgeben. Bei diesen Daten handele es sich, so das Gericht, nicht um Vorratsdaten, sondern um Bestandsdaten, die nicht durch den kürzlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes gedeckt sind. Das dem nicht so ist, wird hier schön erklärt:
Das ist ja mal hochinteressant. Da werden also entgegen dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungerichts Verkehrsdaten zu Bestandsdaten.
Verkehrsdaten sind alle Daten, die erst anfallen, wenn Datenverkehr entsteht. Und eben dies ist der zentrale Punkt:
Eine dynamische IP-Nummer gibts nicht ohne Datenverkehr, das ist ein physikalischer Fakt.
Bestandsdaten sind Name, Anschrift, Tarif, eben alles, was im Vertrag steht.
Da nützt das beste Verfassungsgericht nicht, wenn jedes Landgericht hingehen kann, und sich die Rechtssprechung nach eigenem Gusto zurechtbiegen kann. Ich frage mich, ob ich den Tag erleben werde, an denen es den Gesetzgebern gelingt, eine klare Rechtsgrundlage für die Internetnutzung zu schaffen.






April 30th, 2008 at 7:52
Der Tag wird erst dann kommen, wenn man die Richter für den Unsinn, den sie in manche Urteile schreiben, belangen kann. Nach Grundgesetz sind die Richter an Recht und Gesetz gebunden, tatsächlich scheine sie aber nach dem zu urteilen, was sie für Recht halten. Und das ist offensichtlich nicht immer dasselbe wie das geschriebene Recht und die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Spannend ist, das hier der Richter offensichtlich den Unterschied zwischen statischer und dynamischer IP nicht kannte. Und deswegen ein falsches Urteil gefällt hat. Und – obwohl Unwissenheit nicht vor Strafe schützt – kann man dem Richter gar nicht beikommen. Das schlimmste, was ihm passieren kann, ist, das eine höhere Instanz das Urteil aufhebt. Wenn unsereiner die verfassungsmäßigen Rechte einer Person bricht, dann geht er in den Bau. Wenn das ein Richter tut, dann passiert nichts. Seltsam. Obwohl doch ivor dem Gesetz angeblich alle gleich sind.
Deutschland, geliebte Bananenrepublik.
Mai 12th, 2008 at 15:28
Das Problem sitzt viel tiefer. Der Gesetzgeber hält es nicht für nötig, Definitionen zu machen. Letztendlich liegt es also am jeweiligen Richter, die Gesetze zu interpretieren.
Je nach Wissensstand kommt dann etwas Brauchbares dabei heraus oder es wandert noch jahrelang durch die Gerichtsääle (siehe Forenhaftungsurteile).
Man sollte eventuell darüber nachdenken, den Gerichtsstand für Internet-Prozesse festzulegen auf ein Gericht, wo sich speziell für diese Fälle kompetente Richter befinden. Solange noch jeder dort klagen kann, wo es für ihn am günstigsten ist, ist auch dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.