Verbot von Computersicherheitswerkzeugen
Heute aus der Reihe »Aussterbende Berufe«: Der IT-Sicherheitsexperte. Wie der Chaos Computer Club berichtet, wurde heute im Bundestag das umstrittene Verbot von Computersicherheitswerkzeugen durchgewunken. In einem blinden Rundumschlag verbietet das neue Gesetz das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die ein Überprüfen von Computersystemen auf ihre Sicherheit überhaupt erst ermöglicht. Das bedeutet im Klartext: Hackertools dürfen in Zukunft nur noch die Bösen besitzen, wer sich ans Gesetz hält hat keine Möglichkeit, die Wirkung solcher Werkzeuge an seinem eigenen System zu testen. Andy-Müller Maguhn vom CCC hebt hervor, dass durch dieses Gesetz auch dem Bundestrojaner die Tür geöffnet wird, da effektiv niemand mehr sein System auf seine Sicherheit überprüfen kann, ohne sich strafbar zu machen.




Mai 25th, 2007 at 14:09
Der Besitz ist aber nicht strafbar? Heisst also, das das ähnlich funktioniert wie mit dem Radarwarner im Auto. Man darf ihn besitzen, aber nicht angeschlossen haben.
“da effektiv niemand mehr sein System auf seine Sicherheit überprüfen kann, ohne sich strafbar zu machen”
Das muss man sich mal vorstellen ^^, das schlimme ist, das viele erst Morgen mitbekommen, was das alles nach sich zieht. Ein Grossteil weiss doch noch nichtmal was ein Trojaner ist.
Da kann man ja nicht mal mehr einen Computerspezialisten anrufen, der nach Malware- oder Virusentfernung testet, ob der Virus oder die Malware wirklich weg ist und dazu braucht man manchmal die Tools, welche nun zum Einsatz verboten sind….
Mai 25th, 2007 at 20:28
Was soll man dazu noch noch sagen. Das ist Deutschland in reinkultur. Es werden Sachen beschlossen wo keiner weiß was das eigentlich ist und für ne Regel wird ne Regel erstellt
Eigenlich müssten alle Politiker, Richter und sonstige Entscheidungsträger mal gezwungen werden einen Computer und Internetkurs zu machen. Die Millionen für die Schulung wäre mal nicht verschwendet
Gruß
Nage
Ps. Schnellstens nach einen anderen Land zum leben umschauen, hier geht in 1-2 Jahren garnicht mehr
Mai 25th, 2007 at 22:44
Ganz so schlimm wird es nicht werden, denke ich.
Man kann uns Anwendern ja nicht verbieten gegen Troojaner von Dritten vorzugehen, denn das wäre ein Eingriff in die Privatsphäre von uns allen. Grundsätzlich gilt ja noch die Unschuldsvermutung, so dass der Bundestrojaner eigentlich nicht eingesetzt werden darf.
Ich bin der Meinung, dass das nicht Konform mit unserem Grundgesetz ist.
Wenn die Wohnung unantastbar ist, wo der Computer drinnen steht, müsste der Computer auch inbegriffen sein, oder?
Grüße an die Kollegen aus der ex DDR.
Mai 25th, 2007 at 23:05
Sagt mal Leute, muss man sich als Deutscher Staatsbürger eigentlich an die Gesetze halten, die in der BRD beschlossen werden oder darf man sie sich frei aussuchen?
Okay, was natürlich klar ist, ich darf nichts klauen und auch niemanden ermorden.
Mai 26th, 2007 at 12:41
@ Marcel … klaro musst Du dich an die Gesetze halten. Geh doch mal über die rote Ampel, während neben Dir ein Mann in Grün steht
@ Nage … das mit dem anderen Land, ist indirekt auch nur ein Weg des aufgebens. In ein anderes Land kannst Du jederzeit, aber willst Du jedesmal das Land wechseln nur weil sich was ändert, was einem nicht passt. Das mit den Schulungen sehe ich ebenso, wobei ich sogar bezweifeln würde, das die Hälfte derer die das Gesetz abgesegnet haben, überhaupt in der Lage wären, einen Sicherheitscheck am eigenen PC auszuführen ^^
@ Klettern … wo bleibt unser Recht auf Privatsphäre?
Mai 27th, 2007 at 2:17
… wenn man das ganze weiter treibt darf ja dann auch der liebe virenschutzhersteller in de zb avira einpacken denn virenscanner tragen u.a. auch zur computersicherheit bei … die deutsche executive darf auch kein grml linux mehr einsetztn … ohohoh
Mai 27th, 2007 at 18:24
Hmmm, ein Virenscanner wäre wohl nicht verboten. Ebensowenig eine Firewall. Was aber verboten wäre, das wäre ein Programm, das die korrekte Konfiguration einer Firewall testet. Verboten sind streng genommen alle Programme, die ein Hacker benutzen könnte, um in Systeme wie auch immer einzubrechen. Mit einem Virenscanner kann man nicht einbrechen. Mit einem Virus schon. Der Benutzer, der einen Virenscanner einsetzt, macht sich also nicht strafbar, wohl aber der Hersteller, denn der verbreitet ja (wenn auch nur bei sich in der Firma) massenhaft Viren. Die benutzt er zwar nur, um seinen Virenscanner herzustellen, aber ein Hacker könnte die auch anderweitig einsetzen.
Hmmm, wie wäre es mal mit einer Klage gegen sämtliche Antiviren-Software Hersteller? Wenn man das mit einer Abmahnung kombiniert, könnte man damit noch echt reich werden
Mai 31st, 2007 at 12:43
Jawohl dann zeigen wir jeden an der DOS/WINDOWS/UNIX benutzt und Werkzeuge wie den bösen Ping oder die teroristischen NET Befehle (net view/net send/…) auf seinem Rechner
hat. Das sollte dann wohl fast jeder sein!
Hmmm, oder wie geht eigentlich eine Verfassungsklage ???
Juni 4th, 2007 at 14:32
Das Schlimmste daran ist ja, dass niemand mehr offiziell Sicherheitslücken mehr aufdecken kann! Denn Sicherheitslücken werden ja zu 70% durch “Hacker” oder mit Hilfe solcher Tools aufgedeckt.
[...]Man kann uns Anwendern ja nicht verbieten gegen Troojaner von Dritten vorzugehen, denn das wäre ein Eingriff in die Privatsphäre von uns allen. Grundsätzlich gilt ja noch die Unschuldsvermutung, so dass der Bundestrojaner eigentlich nicht eingesetzt werden darf[...]
das wär die Vorratsdatenspeicherung auch!! Und da schert sich ja anscheinend kaum einer drum!
Ps. Schnellstens nach einen anderen Land zum leben umschauen, hier geht in 1-2 Jahren garnicht mehr
Tja, leider sieht es im europäischen Umland kaum besser aus!