FAQ zum neuen Telemediengesetz
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr hat eine FAQ zum neuen Telemediengesetz zusammengestellt, in der die wichtigsten Neuerungen kompetent erläutert werden. Interessant finde ich vor allem: Im Bereich der Datenschutzverpflichtungen gibt es tatsächlich kaum Änderungen zur bestehenden Gesetzgebung durch TDDSG/MDStV. Dennoch räumt auch Martin Bahr ein, dass die rechtlichen Anforderungen an die Datenschutzerklärung in der Praxis quasi nicht durchführbar sind.
Nicht mal auf der Website des Bundesjustizministeriums werde ich vor dem Beginn der Nutzung über die Behandlung meiner personenbezogenen Daten informiert, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Beim Bundesnachrichtendienst finde ich nicht mal einen Link zu einer Datenschutzerklärung. Wenn schon ein neues Gesetz geschaffen wird, warum werden derart hirnrissige Paragraphen nicht überarbeitet?
[via Basic Thinking]




September 14th, 2008 at 0:35
“dass die rechtlichen Anforderungen an die Datenschutzerklärung in der Praxis quasi nicht durchführbar sind”—> beweist mal wieder die Inkompetenz des deutschen Staates :/