Bundestrojaner vorrübergehend gestoppt
Die Online Durchsuchung von Computern durch ein Programm, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird, ist nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt – so urteilte nun laut Zeit der Bundesgerichtshof. Damit ist der von Innenminister Schäuble und einigen anderen Politikern so sehr gewünschte Bundestrojaner wohl erstmal vom Tisch. Allerdings würde es mich wundern, wenn die Herren nicht doch noch irgendwelche rechtlichen Schlupflöcher auftun würden, um ihre Überwachungsgier zu stillen.






Februar 5th, 2007 at 18:13
Selbst wenn sie keine Schlupflöcher finden, dann machen sie halt ein hochoffizielles Gesetz.
Erich Mielke würde wohlmöglich vor der BRD des neuen Jahrtausends vor Neid erblassen
Februar 5th, 2007 at 20:12
Innenminister Schäuble hatte schon angekündigt dass im Falle einer Niederlage vor dem BGH die Gesetzeslage entsprechend geändert wird.
Somit ist de Begriff “vorrübergehend” durchaus treffend.
Was hat der “Krieg gegen den Terror” uns schon an Rechten gekostet…
Februar 7th, 2007 at 13:03
Ich behaupte mal, dass es einge Hersteller von Sicherheitssoftware geben wird, die wahre Größe beweisen und ihre Software mit Funktionen zur Erkennung und Eleminierung derartiger “Trojaner” ausstatten. Bis die Staatsgewalt hier regelnd eingreifen kann, wird noch einige Zeit vergehen und dann bleiben noch die nicht zu unterschätzenden Open Source- Gemeinden. Letztlich ist die angekündigte Überwachung – wie so vieles – nur heiße Luft. Und wenn das alles doch mal stattfinden sollte, es keine Möglichkeit der Gegenwehr mehr gibt, dann muss im Duden hinter dem Ausdruck “Demokratie” eine komplett neue Begriffsbeschreibung stehen…