Mehr zum DOSB und dem Saftblog
Der Fall Olympischer Sportbund gegen Saftblog nimmt langsam bizarre Formen an. Wie man hier bei Robert Basic lesen kann, scheint der DOSB systematisch kleine Unternehmen abzumahnen, wobei diese Abmahnungen möglicherweise rechtlich gar nicht haltbar sind. Wie Robert vermutet, käme es dem Olympischen Sportbund daher gar nicht gelegen, wenn diese Praxis in der Öffentlichkeit breitgetreten wird. Entsprechend ungeschickt war es dann, mit der Saftblog Abmahnung die Blogosphäre aufzuscheuchen. So hat der Pressesprecher des DOSB inzwischen eine Erklärung auf dem Marketing-Blog verfasst.
Wie es dazu kommen konnte, dass der Pressesprecher eines solchen Machtapparates (dieser Begriff erscheint mir für die grossen Sportverbände durchaus zutreffend) eine Erklärung in einem fremden Blog abgibt, erklärt Frank Herold, Betreiber des Marketing-Blogs, hier.
Man darf auf jeden Fall gespannt bleiben, wie sich diese Sache weiterentwickelt. Ich würde mir wünschen, dass sich Sportverbände wieder auf den Sport konzentrieren, anstatt auf das ständige Pochen auf ihre Markenrechte. Das Verhalten der FIFA im Vorfeld der Fussball WM hat meiner Meinung nach dem Ruf des Fussballs nicht gerade gut getan. Es wäre schön, wenn man beim Olympischen Sportbund etwas sensibler vorgehen würde.



















Dezember 17th, 2006 at 6:16
Statt dass das verfassungswidrige Olympiaschutzgesetz (OlympiaSchG) durch die längst überfällige Vorlage beim Bundesverfassungsgerichtshof dorthin befördert wird, wo es hingehört, nämlich a la basura, sprich in den Mülleimer der deutschen Rechtsgeschichte, treten nun auf Druck des DOSB und der von ihm finanziell abhängigen PR- und Werbeagenturen in zahllosen Blogs lauter nette “Vermittler” auf. Bravo. Diese wollen dem armen Saftbloggi “helfen”, damit nicht noch mehr Unglück passiert. Das ist Rückgrat – das ist Deutschland im Herbst.
Zur Abschaffung eines verfassungswidrigen Gesetzes sind keine PR-Agenturen, Werbeberater des DOSB oder bloggende Vermittler aller Art notwendig, die dem armen Saftbloggi durch “hilfreiche” Telefonate mit irgendwelchen subalternen Pressesprechern helfen (“Wir haben soeben blitzartig mit einem Mitarbeiter eines Assistenten eines Pressesprechers telefoniert, knie, knie, schleim, schleim ”…), sondern für die Abschaffung eines verfassungswidrigen Gesetzes ist der Bundesverfassungsgerichtshof (BVG) zuständig.
Der DOSB verteidigt mit seiner Abmahnung eine Marke, die er gar nicht besitzt, ja die es nicht einmal gibt. Schon der Rechtsvorgänger, das ehemalige NOK, hat mehrere Versuche gemacht, die olympischen Ringe als Marke beim deutschen Patent- und Markenamt einzutragen. Alle Versuche scheiterten mit der Aussage des DPMA, die olympischen Ringe seien, da schon seit über hundert Jahren in allgemeinem weltweiten Gebrauch, nach deutschem Recht nicht als Marke einzutragen.
Der DOSB beruft sich nun daher auf das OlympSchG (Olympiaschutzgesetz).
Bisher hat sich erst ein Gericht mit diesem Gesetz auseinandergesetzt, und zwar bekanntlich im Verfahren DOSB gegen Lucky Strike das Landgericht in Darmstadt. Und dessen Urteil vom 22.11.2005 war eindeutig:
“Als einmalige und kompetenzüberschreitende gesetzgeberische Maßnahme verstößt das Olympiaschutzgesetz gegen höherrangiges Verfassungsrecht; daher kann seine Einhaltung nicht verlangt werden”.
Es ist daher anzunehmen, dass auch der Bundesverfassungsgerichtshof sich dieser Rechtsansicht anschließt und das Gesetz aufhebt. Damit hat auch das Saftblog nichts zu befürchten.
Januar 4th, 2007 at 20:28
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