Sozialgericht Bremen vs. Shopblogger
Ein krasser Fall: Das Sozialgericht Bremen (nicht verlinkt, da ich die Homepage über Google nicht ausfindig machen konnte. Warum dem so ist, erläutert Gerald) droht dem Shopblogger mit rechtlichen Schritten, da dieser einen Post mit dem Titel »Sozialgericht Bremen« verfasst hatte, der unverschämterweise auch noch recht weit oben bei Google zu finden ist, wenn man nach jenem Gericht sucht. Nach Meinung des Gerichtes handelt es sich hier um Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Immerhin muss man dem Sozialgericht zu Gute halten, dass es sich hier scheinbar um ein normales Anschreiben und keine teure Abmahnung handelt. Dennoch eine bedenkliche Forderung: Sollte sich diese Einschätzung durchsetzen, darf man in Zukunft keinerlei geschützte Namen mehr im Titel beliebiger Blogposts verwenden, noch nicht einmal mehr Heidi Klum. Laut Lawblogger Udo Vetter sind die Chancen, den Anspruch der Namensanmassung rechtlich durchzusetzen, allerdings relativ gering für das Sozialgericht Bremen, da eine blosse Nennung des Namens rechtlich nicht mit dessen Gebrauch gleichzusetzen ist. Es bleibt bloss zu hoffen, dass eine eventuelle Gerichtsverhandlung nicht augerechnet vor dem berüchtigten Hamburger Landesgericht stattfindet.



















Januar 2nd, 2006 at 13:14
Ich schlage ein Googlebombing unter [url=http://www.landessozialgeri...]Idiotenburg[/url]
vor!
Juni 26th, 2006 at 15:41
Naja, eine Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht wird woh lauch das Sozialgericht Bremen kaum durchsetzen können