Haftung für Foreninhalte: Bundestag erkennt Problematik am eigenen Leib
Die Frage, ob ein Forenbetreibung für Inhalte haften muss, die von dritten im Forum eingestellt werden, ist nach wie vor ein heisses Eisen. Die gängige Rechtssprechung ist meines Wissens inzwischen, dass der Betreiber nicht verpflichtet ist, jeden einzelnen Beitrag zu kontrollieren und erst bei Kenntnis als Mitstörer haftbar ist. Einige Richter scheinen das aber noch immer anders zu sehen.
Wohl aus diesem Grund verbieten die Richtlinien im Forum des Petitionsausschusses des Bundestages, dass dort Links zu fremden Seiten gepostet werden. Da sich – wie überraschend – einige Nutzer des Forums nicht an diese Richtlinie gehalten haben, wurde dort kurzerhand beschlossen, keine neuen Threads zuzulassen. Für den Fall weiterer Verstösse droht man mit einer Schliessung des Forums.
Irgendwie sehe ich es ja mit einer gewissen Befriedigung, dass der Bundestag sich nun den gleichen Problemen ausgesetzt sieht, mit denen normale Webmaster seit Jahren konfrontiert werden. Es wäre sicherlich wünschenswert, wenn hier mal eine sinnvolle Rechtsgrundlage geschaffen würde, anstatt die Schliessung des Forums als naheliegende Option zu erachten. Denn eine Schliessung wäre ein klares Signal, dass sich ein Webforum in Deutschland nicht betreiben lässt. Foren sind seit Jahren ein wesentlicher Bestandteil der Diskussionskultur im Internet – ohne Diskurs aber kann es keine Demokratie geben.
[via MrTopf]






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